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Schutz durch Wettbewerb
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., gegründet 1912, ist ein branchenübergreifender Zusammenschluss von Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen zum Zweck der Förderung des lauteren Wettbewerbs. Die Wettbewerbszentrale verfolgt Wettbewerbsverstöße und trägt so als eine Einrichtung der wirtschaftlichen Selbstverwaltung zugleich maßgeblich zum Verbraucherschutz bei.

Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, das 2004 umfassend novelliert worden ist, kennt drei Schutzziele: Wettbewerber, Allgemeinheit und Verbraucher. Wenn die deutsche Wirtschaft durch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs die Einhaltung dieses Gesetzes überwacht, dann profitieren davon alle drei Gruppen gleichermaßen. Auf diese Weise stellt die Wirtschaft selbst langfristig einen funktionierenden Wettbewerb und Verbraucherschutz sicher. Die privatwirtschaftlich organisierte Selbstkontrolle ist in dieser Form einzigartig in der Welt

Außerdem schützt der Deutsche Werberat als eine Einrichtung im Sinne der Selbstverwaltung der Wirtschaft durch gegenseitige Kontrolle und selbstdisziplinäre Leitlinien die Beworbenen vor anstößiger oder unzuträglicher Werbung. Seit 1992 ist diese Form der Werbeselbstkontrolle durch die Europäische Allianz der Werbeselbstkontrolle (EASA) auf die europäische Ebene gehoben.

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