| Menschenrechtspakte sind völkerrechtliche Abkommen und damit zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sie verpflichten in erster Linie die Staaten und nicht einzelne Personen. Die Staaten sind verpflichtet, die Menschenrechtsabkommen innerstaatlich umzusetzen. Im Sinne ihrer Souveränität besitzen sie die oberste Weisungsbefugnis über alle natürlichen und juristischen Personen innerhalb ihres Territoriums.
Die Verwirklichung der Menschenrechte ist auch für die Wirtschaft ein wichtiges Anliegen. Sie ist eine wichtige Grundlage für politische Stabilität und eine funktionsfähige marktwirtschaftliche Ordnung. Die Einschränkung von politischen und wirtschaftlichen Freiheiten beeinträchtigt in der Regel auch die Interessen der international tätigen Unternehmen, beispielsweise durch die Einschränkung von Investitionsmöglichkeiten, von Freizügigkeit oder von Bildungsmöglichkeiten für Arbeitskräfte.
Deutsche Unternehmen fördern die Verwirklichung der Menschenrechte im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv und steuern mit ihrer Anwendung im Geschäftsverkehr zu ihrer Anerkennung bei: Im Rahmen ihrer Corporate Social Responsibility übernehmen sie Verantwortung für die Verwirklichung der Menschenrechte. Mit eigenen freiwilligen Initiativen versuchen multinationale Unternehmen – teils auch im Rahmen von Public Private Partnerships oder gemeinsam mit Nichtregierungsorganisationen – einen Beitrag zur besseren Umsetzung der Menschenrechte zu leisten. Nur komplementär, nicht substitutiv zur Politik der nationalen Regierung können Unternehmen so die Stärkung der Menschenrechte unterstützen.
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