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Arbeitsschutzmanagement
Die Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, den Arbeits- und Gesundheitsschutz in geeigneter Weise zu organisieren. Wie diese Organisation erfolgen soll, ist richtigerweise im Gesetz nicht festgelegt, sondern obliegt der Entscheidungsfreiheit jedes einzelnen Unternehmens. In der betrieblichen Praxis bestehen viele unterschiedliche Strategien, um den Anforderungen des Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetzes bezüglich einer Arbeitsschutzorganisation gerecht zu werden.

Für eine möglichst effiziente Organisation sind vielfältige Handlungshilfen und Leitfäden zum Arbeitsschutzmanagement entwickelt worden. Die Unternehmen – insbesondere mittlere und große – gehen dabei immer mehr dazu über, ein sog. Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) im Betrieb zu installieren. Zum Teil werden diese AMS mit bestehenden Qualitäts- und/oder Umweltmanagementsystemen verknüpft. Ziel eines AMS ist es, den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz prozessorientiert in die betrieblichen Abläufe zu integrieren. Es geht um die kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsschutzleistung.

Die Anwendung von AMS-Konzepten ist freiwillig, eine Drittzertifizierung ist nicht vorgesehen und auch nicht wünschenswert. Die von den Unternehmen zu erfüllenden Pflichten im Arbeitsschutz ergeben sich allein aus den Vorschriften.

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