Profisuche
Startseite    Sitemap    Kontakt    Impressum   
Startseite > Handlungsfelder > Handel
Rahmenbedingungen
Die Beziehung von handelspolitischen Maßnahmen zu gesellschaftspolitischen Zielen wie dem Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz erhält zunehmend Bedeutung.

Handel und Umwelt

Zwischen internationalem Handel und der wirksamen Verfolgung globaler umweltpolitischer Ziele bestehen Zusammenhänge. Jedoch steht die Klärung des Verhältnisses zwischen multilateralen Umweltabkommen (MEA) und den Welthandelsregeln weitgehend aus. Die Doha Development Agenda bietet die Chance, eine ausdrückliche Klärung durch die WTO-Mitglieder herbeizuführen und damit die Kohärenz zwischen Handels- und Umweltpolitik zu gewährleisten.

Unter dem Vorwand des Umweltschutzes darf kein Protektionismus betrieben werden. Um dies sicherzustellen, sollten sowohl internationale Umweltabkommen als auch nationale umweltpolitische Maßnahmen die Grundprinzipien der WTO berücksichtigen. Relevant sind insbesondere der Grundsatz der Nichtdiskriminierung, das Transparenzgebot und der Grundsatz der am wenigsten handelsbeschränkenden Maßnahme. Um dies sicherzustellen und das gegenseitige Verständnis von Umwelt- und Handelspolitik zu verbessern, sollte ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen den Sekretariaten der Umweltabkommen, UNEP und der WTO gefördert werden.

Die Einbeziehung von Produktions- und Verarbeitungsverfahren als maßgebliches Kriterium für die Einfuhr und die Abkehr vom WTO-Grundsatz des „Like Product“ würden dem Protektionismus gegen Importe aus Entwicklungsländern Tür und Tor öffnen.

Nachhaltige Entwicklung und Exportkredite

Das Thema Umwelt hat im Bereich der Hermesdeckungen einen hohen Stellenwert. Bei der Antragsprüfung werden Umweltauswirkungen von Projekten als wichtiger Aspekt sowohl der Förderungswürdigkeit als auch der risikomäßigen Vertretbarkeit geprüft. Hierbei kommt es der Bundesregierung darauf an, keine Projekte zu fördern, die mit schwerwiegenden negativen ökologischen, sozialen oder entwicklungspolitischen Konsequenzen verbunden sind. Um dies sicherzustellen, werden Anträge auf ihre möglichen Umweltauswirkungen geprüft.

Die deutsche Industrie akzeptiert die existierenden OECD-Standards zur Berücksichtigung von Umweltaspekten bei der Vergabe von Exportkreditgarantien. Besonders wichtig ist dabei die Tatsache, dass es sich um international harmonisierte Regeln handelt, denn nur durch ein einheitliches internationales Vorgehen kann sichergestellt werden, dass die angestrebten positiven Effekte wirklich erreicht werden und dass es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen durch Alleingänge kommt. Würde man jedoch die Exportkreditgarantien über den bereits vorhandenen Umfang hinaus mit weiteren politischen Zielvorgaben verknüpfen, dann würde das Instrument nachhaltig geschädigt.

Exportkreditgarantien sind prämienfinanzierte Versicherungen zur Absicherung von Risiken in neuen, schwierigen Märkten. Hermesdeckungen müssen in erster Linie ein Instrument zur Unterstützung und Förderung des Exports bleiben. Sie müssen deshalb auch in Zukunft entscheidend nach Kriterien gewährt werden, die diesen Anforderungen entsprechen. Nur so wird man dem Ziel der Außenwirtschaftsförderung gerecht und sichert zugleich Arbeitsplätze im Inland. Eine Überfrachtung mit sozial- oder entwicklungspolitischen Kriterien ist abzulehnen. Es käme zu unerträglichen Verzögerungen bei der Beantragung von Exportkreditgarantien. Die Wirtschaft würde das Instrument weniger in Anspruch nehmen. Damit wäre weder der Außenwirtschaftsförderung noch der Entwicklung in den Partnerländern gedient.

zurück  >
nach oben  >
Diese Seite... drucken  > empfehlen  > zu den Favoriten   >