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Verbraucherinformation
Um sich vor dem geplanten Kauf von Produkten und Leistungen kundig zu machen, stehen den Verbrauchern eine Vielzahl von Informationsquellen zur Verfügung. Dazu gehören zum Beispiel firmeneigene Informationen, die Veröffentlichungen der Stiftung Warentest aber auch die Produktwerbung. Viele Anbieter haben Telefon-Hotlines eingerichtet, bieten per Fax-Abruf Zugang zu bestimmten Dokumenten und stellen im Internet Informationen zu ihren Produkten und Dienstleistungen bereit. Das Internet bietet darüber hinaus weitgehende Partizipationsmöglichkeiten für die Nutzer: In Blogs tauschen Verbraucher ihre Erfahrungen aus. Auf Produkt- und Preisvergleichsseiten werden neben den Produkten auch gleich Internetshops bewertet und in Rankings geordnet. Neben den vielfältigen Möglichkeiten des Internets stellen zudem Fach- und Testzeitschriften probate Informationsquellen dar. Das Problem für die Verbraucher besteht eher darin, sich in diesem „Informationsdschungel“ in angemessener Zeit zurechtzufinden. Weitergehende, gesetzlich vorgeschriebene Informationen über die detaillierte Zusammensetzung von Produkten helfen daher den Wenigsten.

Viele Industrieunternehmen bzw. –branchen haben sich verpflichtet, den Verbrauchern durch freiwillige Gütezeichen, Zertifizierungen und andere Instrumente eine hohe Qualität ihrer Produkte zu garantieren und transparent zu machen. Das schließt Herstellungsverfahren sowie die verwendeten Vorprodukte und ihre Herkunft mit ein. Die Unternehmen haben ein existentielles Interesse daran, dass ihre Produkte gut und sicher sind. Vor diesem Hintergrund sollte sich der Gesetzgeber immer die Frage stellen, wie der Schutz der Verbraucher mit möglichst wenigen Eingriffen in die individuelle Freiheit der Verbraucher und in die unternehmerische Freiheit der Anbieter erreichet werden kann.

Nach einem Vergleich der Europäischen Kommission nutzen in Europa nur die Niederländer das Instrument freiwilliger umweltbezogener Selbstverpflichtungen intensiver als in Deutschland. Auf rund 80 ökologisch sensiblen Feldern - vom Papierrecycling bis zum Ausstieg aus der Produktion von Asbest und FCKW - hat die deutsche Wirtschaft inzwischen mit dem Staat Selbstverpflichtungen vereinbart.

Beispiele von Selbstverpflichtungen und Gütesiegeln:

In der Chemieindustrie gibt es zurzeit über 40 Selbstverpflichtungen. Beispiele sind die Erklärung zur Reduzierung der Gewässerbelastung durch EDTA aus dem Jahre 1991 und die weiterentwickelte Selbstverpflichtungserklärung der chemischen Industrie im Rahmen der Klimaschutzvereinbarung der deutschen Wirtschaft vom November 2000. Eine weitere, weltweite Inititiative der chemischen Industrie ist deren internationales Programm „Responsible Care“. Sie steht für den Willen, die Bedingungen für den Schutz von Gesundheit und Umwelt sowie für die Sicherheit von Mitarbeitern und Nachbarschaft ständig zu verbessern - unabhängig von gesetzlichen Vorgaben. Heute beteiligen sich Mitarbeiter und Unternehmen der Chemie in fast 50 Ländern weltweit an Responsible Care.

In der Textilindustrie garantieren das „Öko-Tex Standard 100“-Siegel sowie das „TOOXPROOF“-Siegel eine humanökologische Schadstoffprüfung von Textilien (z. B. Formaldehyd, PCB, TBT, Azofarbstoffe, etc.). Das vielverwendete „Naturtextil“-Siegel Qualitätskennzeichen steht für 100% Naturtextilien (z. B. Fasern aus zertifiziertem ökologischen Anbau, verarbeitete Materialien (Futter, Knöpfe, etc.) aus Naturfasern oder nachwachsenden Rohstoffen) und den Verzicht auf sensibilisierende Stoffe.

In der Lebensmittelindustrie garantieren neben den strengen gesetzlichen Auflagen auch eine Fülle von freiwilligen Zertifizierungen eine hohe Qualität der Produkte. Zudem unterstützt die Lebensmittelindustrie die „Plattform Ernährung und Bewegung – peb“, die sich für eine ausgewogene Ernährung und viel Bewegung als wesentliche Bestandteile eines gesundheitsförderlichen Lebensstils bei Kindern und Jugendlichen engagiert.

Neben den vielen freiwilligen Gütesiegeln gibt es eine Vielzahl staatlich organisierter Auszeichnungen wie das Bio-Siegel. Auch diese Gütesiegel müssen sich – ähnlich wie die Markenprodukte der Industrie – am Markt behaupten und sich das Vertrauen der Verbraucher durch eine glaubwürdige Bewertung und Kennzeichnung verdienen.

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