| Viele Unternehmen leiten Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt- und Arbeitsbedingungen über die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften hinaus bei ihren Niederlassungen, Tochtergesellschaften sowie teilweise auch bei Vertragspartnern, Zulieferern und Lizenznehmern in Entwicklungsländern ein.
Solche unternehmerischen Initiativen werden von BDA und BDI ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Selbst in Anbetracht der niedrigeren wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Entwicklungsländern sind Praktiken wie extreme Formen der Kinderarbeit sowie Zwangsarbeit nicht hinnehmbar. Indem international operierende Unternehmen in ihrem Einflussbereich und mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln versuchen, Änderungen zum Positiven herbeizuführen, geben sie einen wichtigen Anstoß für die Gesamtentwicklung.
Die Abgabe einer Garantie für die Einhaltung bestimmter Arbeits- und Umweltstandards bei allen Zulieferern und Vertragspartnern kann allerdings kaum ein Unternehmen übernehmen. Angesichts immer komplexerer Lieferbeziehungen, mit z. T. über mehrere Erdteile reichenden Produktionsketten, würde eine solche Garantie die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten von Unternehmen überfordern, insbesondere von KMU.
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