| Freiwillige Vereinbarungen und Selbstverpflichtungen haben sich zu einem politisch bedeutsamen und wirtschaftlich effizienten Instrument etabliert, welches ergänzend zu rechtlichen Regelungen und fiskalischen Instrumenten eine zentrale Rolle einnimmt. Durch kooperatives Handeln übernehmen die Wirtschaft als Ganzes oder einzelne Branchen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung.
Schwerpunkt für die Anwendung von Selbstverpflichtungen bildet der vorsorgende Umwelt-, Verbraucher- und Gesundheitsschutz. Freiwillige Vereinbarungen und Selbstverpflichtungen genießen eine große Akzeptanz bei den Unternehmen: Sie sind flexibel, da nur die Ziele, die in einem bestimmten Zeitraum erreicht werden sollen, und keine Wege vorgegeben werden, also den Unternehmen die konkrete Umsetzung überlassen bleibt. Aufgrund der unternehmerischen Innovationskraft können spezifische Branchenprobleme nicht nur effizienter, sondern zum Teil auch schneller gelöst werden. Zudem können, statt zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu schaffen, zur Umsetzung Marktkräfte genutzt werden, da Selbstverpflichtungen auf dem Prinzip der Eigenverantwortung beruhen.
Insbesondere im Umweltbereich haben sich Selbstverpflichtungen und freiwillige Vereinbarungen seit über 20 Jahren als effektives und effizientes Mittel zur Erreichung politischer Ziele in Deutschland bewährt. Ihr Spektrum reicht von branchenspezifischen Selbstverpflichtungen (z. B. zu FCKW) bis zu branchenübergreifenden Vereinbarungen (z. B. zum Klimaschutz). Zugleich spielen sie auch auf europäischer Ebene eine immer bedeutendere Rolle. Selbstverpflichtungen und Vereinbarungen sind für die deutsche Wirtschaft ein Ausdruck von gelebter Verantwortung für den Umweltschutz. Eine Übersicht zu den derzeit umgesetzten freiwilligen Selbstverpflichtungen und Vereinbarungen im Umweltschutz erstellt der BDI jährlich.
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