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Framework Agreements
International tätige Unternehmen werden von Gewerkschaftsseite zunehmend mit dem Wunsch konfrontiert, ein "International Framework Agreement" (IFA) mit weltweiter Geltung zu vereinbaren.

IFAs werden zwischen einem multinationalen Unternehmen und einer internationalen Branchengewerkschaft, wie ICEM (International Federation of Chemical, Energy, Mine and General Workers' Union), IFBWW (International Federation of Building and Wood Workers), IMF (International Metal Workers Union), IUF (Public Services International) und UNI (Union Network International) abgeschlossen.

Das Ziel eines IFA ist es, eine formelle Beziehung zwischen einer internationalen Gewerkschaftsorganisation und einem individuellen international tätigen Unternehmen zu schaffen und damit die Herausforderungen, die im Zusammenhang mit der Globalisierung auftreten, in Kooperation zu lösen. Die Grundlage der IFAs bilden in der Regel die Kernarbeitsnormen der ILO. Darüber hinaus geht es bei IFAs um Themen, wie die Zahlung angemessener Löhne, die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen und um Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Meistens finden die Vereinbarungen nur im Unternehmen selbst Anwendung, in Einzelfällen erstrecken sie sich auch auf Zulieferbetriebe.

Für die Gewerkschaften sind IFAs ein Weg, die Anerkennung ihrer Organisation und der Arbeitnehmerrechte auf globaler Ebene zu fördern, besonders in Regionen und Ländern, in denen die nationale Arbeitsgesetzgebung unzureichend ist bzw. nicht durchgesetzt wird. Durch die IFAs gewinnen sie neue Einflussmöglichkeiten auf der betrieblichen Ebene. Für die Unternehmen liegt ein möglicher Vorteil von IFAs in der Verbesserung des Dialoges mit den Gewerkschaften, was besonders in Ländern, in denen es keine lokalen Gewerkschaftsansprechpartner gibt, von Vorteil sein kann. Die vorgeschlagenen Vereinbarungsentwürfe enthalten jedoch auch oft gravierende Gefahren und Fallstricke, die nur durch eine sehr eingehende Prüfung entdeckt und vermieden werden können.

Das erste Beispiel für ein IFA war die Vereinbarung zwischen dem französischen Lebensmittelhersteller Danone mit der "International Union of Food, Agricultural, Hotel, Restaurant, Catering, Tobacco and Allied Workers Associations" (IUF) von 1989. Zwischenzeitlich gibt es 32 solcher IFAs, darunter sind neun mit deutschen Unternehmen (vgl. Liste in der rechten Marginalie) abgeschlossen worden.

Was nach der relativ kurzen Erfahrung mit IFAs bereits beobachtet werden kann, ist, dass die Gewerkschaften IFAs als das neue Instrument für die industriellen Beziehungen auf internationaler Ebene mit durchaus bindender Wirkung für die Unternehmen betrachten (vgl. Darstellungen auf den jeweiligen Internetseiten der internationalen Branchengewerkschaften) - deshalb sollten für Unternehmen Public Relations-Überlegungen keinesfalls der vorrangige Grund für den Abschluss eines IFA sein, da hiermit langfristige Weichenstellungen und z. T. auch rechtliche Verpflichtungen verbunden sind.

Um den Unternehmen Informationen und Orientierungspunkte im Umgang mit diesen relativ neuen Forderungen der Gewerkschaften zu geben, hat die International Organisation of Employers (IOE) einen Leitfaden zu "International Framework Agreements" (IFAs) veröffentlicht, der von Unternehmen bei der BDA angefordert werden kann.

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