Profisuche
Startseite    Sitemap    Kontakt    Impressum   

Startseite > Über CSR
CSR ist freiwillig und geht über gesetzliche Regelungen hinaus
CSR beschreibt das gesellschaftliche Engagement der Unternehmen, welches über bestehende gesetzliche Regelungen hinausgeht. Tragendes Prinzip für alle CSR-Maßnahmen ist die Freiwilligkeit. Freiwilligkeit und der Verzicht auf die Vorgabe konkreter Handlungsoptionen durch den Gesetzgeber setzen innovative und kreative Kräfte in den Unternehmen frei. Denn die sinnvollen Handlungsoptionen der einzelnen Unternehmen unterscheiden sich in Abhängigkeit von ihrer Beschäftigtenzahl, der europäischen oder globalen Verflechtung, der wirtschaftlichen Branche, der sie angehören, und den von ihnen angewandten Produktionsverfahren stark.

Eine Standardisierung oder Verpflichtung auf bestimmte CSR-Maßnahmen müsste daher zwangsläufig so allgemein gehalten sein, dass sich nicht mehr als eine Harmonisierung auf niedrigstem Niveau erreichen lassen könnte, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig zu schädigen. International vereinbarte Grundsätze wie der Global Compact, die dreigliedrige Erklärung der ILO zu multinationalen Unternehmen und Sozialpolitik oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen bilden dagegen eine gute und anerkannte Orientierung für individuelle, unternehmensspezifische und differenzierte CSR-Initiativen.

zurück  >
nach oben  >
Diese Seite... drucken  > empfehlen  > zu den Favoriten   >