Mit dem „Global Compact for safe, orderly and regular Migration“ (GCM) wollen die Vereinten Nationen ein starkes Signal für eine verbesserte weltweite Migrationspolitik setzen. Erstmalig werden die Verhandlungen der internationalen Gemeinschaft von einem Konsultationsprozess für sog. „None-State-Stakeholder“ begleitet. Am 5. März 2018 veröffentlichten sie ihren „Zero Draft Plus“, der den aktuellen Verhandlungsstand widerspiegelt. Kern der nicht-rechtsverbindlichen Übereinkunft sind demnach 22 Ziele, in denen zahlreiche Verpflichtungen (“actionable commitments”) abgebildet werden und die von den Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis umgesetzt werden können. Zum Schluss werden Vorschläge für die Umsetzung sowie für Prozesse des „Follow-up“ und der Überprüfung gemacht.
BDA setzt sich weiterhin für nicht-bindenden Charakter des Textes ein
Der Textentwurf ist hinsichtlich Sprache und Inhalt verbesserungsbedürftig. Es ist z. B. nicht nachvollziehbar, warum ein weitreichender Prozess eingeführt werden soll, mit dem Umsetzungsfortschritte des Pakts überprüft werden, wenn dieser als nicht bindend entworfen ist. Die Länder sollten richtigerweise selbst entscheiden, ob und welche Maßnahmen sie annehmen, indem sie ihre sehr unterschiedlichen regionalen Migrationswirklichkeiten berücksichtigen. Welche Hilfestellung hier ein „Review“-Prozess bieten soll ist unklar. Unpräzise ist auch die Abgrenzung zwischen „regulärer“ und „irregulärer“ Migration sowie Flüchtlingen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund problematisch, dass die Vereinten Nationen neben dem GCM parallel einen „Global Compact on Refugees“ verhandeln.
Vereinte Nationen planen Verabschiedung im Dezember 2018
Von den 193 Mitgliedstaaten wollen alle Länder – bis auf die USA – bis Juli 2018 über den Pakt verhandeln. Im Rahmen einer internationalen Konferenz in Marokko am 10. und 11. Dezember 2018 soll er verabschiedet werden. Die Internationale Arbeitgeberorganisation hat ihre Anmerkungen am Textentwurf – samt den Anmerkungen der BDA – an die Vereinten Nationen übermittelt. Die BDA wird sich weiterhin am Konsultationsprozess beteiligen.
Den Entwurf des Global Compact for Migration finden Sie unter folgendem Link: https://refugeesmigrants.un.org/intergovernmental-negotiations
Quelle: https://refugeesmigrants.un.org/
Informationen zum euro info - Text
erstellt von:
Patricia Schikora (p.schikora@arbeitgeber.de)