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Grundrentenkonzept von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil
Grundrentenkonzept von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil
- Voraussetzung: 35 Jahre Beitragszeiten (Pflichtbeitragszeiten, Kindererziehung und Pflegetätigkeit)
- Keine Bedürftigkeitsprüfung.
- Rentenzuschlag: Wenn weniger als 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr angesammelt wurden, werden diese verdoppelt, allerdings nur für 35 Beitragsjahre und höchstens auf 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr.
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Kein geeignetes Instrument gegen AltersarmutEin selbstgestecktes Ziel des Bundesarbeitsministers mit seiner Grundrente ist ein „wirksamer Schutz gegen Altersarmut“. Heils Grundrente zielt aber ausgerechnet auf die Personengruppe, die nach Beamten am seltensten auf Grundsicherung angewiesen sind. Gerade einmal 1 % aller, die mindestens 35 Erwerbsjahre aufweisen, braucht ergänzende Grundsicherung, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Heils Grundrente liefert damit gerade keinen wirksamen Schutz gegen Altersarmut.
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Altersarmut ist in Deutschland erfreulicherweise selten: Nur rd. 3 % der über 65-Jährigen sind auf ergänzende Leistungen der Grundsicherung angewiesen.
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Heils Grundrente privilegiert Teilzeitarbeit und schafft gravierende Ungerechtigkeit Altersarmut ist in Deutschland erfreulicherweise selten: Nur rd. 3 % der über 65-Jährigen sind auf ergänzende Leistungen der Grundsicherung angewiesen.
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Bundesarbeitsminister Heil behauptet, er wolle mit seiner Grundrente vor allem die jahrzehntelang hart arbeitenden Menschen erreichen („Anerkennung der Lebensleistung“) und nennt als Beispiele die in Vollzeit arbeitende Friseurin bzw. den Lagerarbeiter. Den größten Vorteil von seinem Konzept haben jedoch Teilzeitbeschäftigte.
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Wer 35 Jahre in Vollzeit gearbeitet hat (mit 80 % des Durchschnittsverdiensts), würde bei Einführung von Heils Grundrente künftig die gleich hohe Rente erhalten, wie ein Beschäftigter, der in der gleichen Zeit immer nur halbtags gearbeitet und nur halb so hohe Beiträge gezahlt hat.
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Verzicht auf BedürftigkeitsprüfungWer 35 Jahre in Vollzeit gearbeitet hat (mit 80 % des Durchschnittsverdiensts), würde bei Einführung von Heils Grundrente künftig die gleich hohe Rente erhalten, wie ein Beschäftigter, der in der gleichen Zeit immer nur halbtags gearbeitet und nur halb so hohe Beiträge gezahlt hat.
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Ein Verzicht auf eine Bedürftigkeitsprüfung oder eine Vermögensanrechnung widerspricht dem Grundsatz der Subsidiarität, nach dem Hilfsbedürftige eigene Mittel einsetzen sollten, bevor sie die Hilfe der Allgemeinheit in Anspruch nehmen. Ein Verzicht würde die Kosten und Empfängerzahler einer Grundrente nach oben treiben. Dabei ist die Finanzierung Heils Grundrente nach wie vor völlig ungeklärt. Heils Grundrente müsste durch höhere Steuern, Verzicht auf Zukunftsinvestitionen oder neue Schulden finanziert werden.