Wieso sollte man einen Arbeitnehmer, der fachlich qualifiziert ist, nur aufgrund des Erreichens der Regelaltersgrenze nicht mehr beschäftigen?
Wieso soll ein Arbeitnehmer lediglich aufgrund seines Alters mit der Arbeit aufhören, nur weil er die Regelaltersgrenze erreicht hat?
Vor diesem Hintergrund schließen immer mehr Arbeitgeber (auch auf den Wunsch des Arbeitnehmers) befristete Arbeitsverträge. Ein Gewinn für beide Seiten!
Aus rechtlicher Sicht stellt sich dabei allerdings die Frage, ob die befristete Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze ein Sachgrund i.S.d. § 14 TzBfG darstellt. Hierfür sprechen wie dargestellt sehr gute Gründe, insbesondere weil es zumeist auch im ausdrücklichen Interesse des Arbeitnehmers ist.
Im Übrigen geht meine „Entdeckungsreise“ in Bezug auf die unterschiedlichen Arbeitsgerichte in Deutschland weiter. Morgen geht es auf nach Göttingen!
Bis bald!