Am 17. November 2017 hatten das Europäische Parlament, der Rat und die EU-Kommission die ESSR auf dem Sozialgipfel im schwedischen Göteborg proklamiert. Weniger als vier Monate später hat die EU-Kommission bereits eine Mitteilung vorgelegt, wie die ESSR auf europäischer und nationaler Ebene besser implementiert werden könnte. Bei der Umsetzung auf europäischer Ebene möchte die EU-Kommission in den nächsten Monaten, möglichst viele anhängige Gesetzgebungsverfahren zum Abschluss zu bringen. Bei der nationalen Umsetzung räumt die EU-Kommission ein, dass diese Zuständigkeit überwiegend bei den Mitgliedstaaten und Sozialpartnern liegt. Als einzige konkrete Umsetzungsmaßnahme ruft die EU-Kommission die Mitgliedstaaten dazu auf, im Rahmen des Europäischen Semesters über Fortschritte bei der Umsetzung der ESSR zu berichten.
Überwachung über das Europäische Semester
Das Europäische Semester soll das zentrale Überwachungsinstrument bei der Umsetzung der ESSR sein. Erstens sollen die Gremien, die sich im Rahmen des Europäischen Semesters mit dem Themenbereich Beschäftigung und Soziales befassen, Benchmarks erarbeiten. Dieser Prozess wurde bereits eingeleitet. Zweitens hatte die EU-Kommission mit der ESSR ein sozialpolitisches Scoreboard vorgestellt, über das die Leistungen der Mitgliedstaaten im Bereich Beschäftigung und Soziales gemessen werden sollen. Dieses Scoreboard wurde erstmalig für die Analyse der Länderberichte 2018 verwendet.
ESSR ist nicht das sozialpolitische Arbeitsprogramm der EU-Kommission
Die Befürchtung, dass die EU-Kommission die ESSR als ihr sozialpolitisches Arbeitsprogramm versteht, wird durch die präsentierten Vorschläge im Rahmen des "Social Fairness Package" leider erneut bestätigt. Die Ankündigung, auch zukünftig Aktualisierungen an Richtlinien vorzunehmen, sollte dies zur Umsetzung der ESSR nötig sein, ist sehr kritisch zu sehen. Inakzeptabel ist auch, dass die EU-Kommission die Sozialpartner dazu aufruft, die ESSR gemeinsam mit den anderen Stakeholdern umzusetzen. Die europäischen Arbeitgeber haben der ESSR nie zugestimmt.
Die Mitteilung der EU-Kommission können Sie hier herunterladen: https://ec.europa.eu/commission/files/communication-monitoring-implementation-european-pillar-social-rights_en
Das BDA-Positionspapier zur ESSR finden Sie hier: https://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/res/Saeule-Sozialer-Rechte.pdf/$file/Saeule-Sozialer-Rechte.pdf
Quelle: http://publications.europa.eu/webpub/com/general-report-2016/de/
Informationen zum euro info - Text
erstellt von:
Martin Kumstel (m.kumstel@arbeitgeber.de)